FAQ

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN UND IHRE ANTWORTEN

1. IST DAS ERSTGESPRÄCH KOSTENPFLICHTIG?
 

Ja, die Kosten belaufen sich auf 50€. Für genaue Kostenaufstellung siehe hier - ganz unten.

2. WIE LANGE DAUERT EINE PSYCHOTHERAPIE?

Diese Frage ist nicht beantwortbar. Man sollte sich jedoch dessen bewusst sein, dass eine tiefgreifende psychische Veränderung nicht über Nacht und auch nicht in ein paar Wochen von statten gehen kann. Erlauben Sie sich deshalb, sich die Zeit zu nehmen, die notwendig ist, um im geeigneten Tempo kurieren zu können.Je nach Indikation, allfälliger Zielsetzung und der Geschwindigkeit des Entwicklungs- bzw. Genesungsprozesses kann das zwischen einem und mehreren Jahren dauern. Die Devise hier ist, Psychotherapie so kurz als möglich und so lange als nötig andauern zu lassen!

3. WAS IST DER UNTERSCHIED ZW. PSYCHIATER*INNEN, PSYCHOLOG*INNEN UND PSYCHOTHERAPEUT*INNEN?

Zunächst kurz zu den Unterschieden bzgl. der Ausbildungswege, die es für die genannten Berufe zurückzulegen gilt: der Psychologe studiert Psychologie an der Universität; der Psychiater hat ein Medizinstudium absolviert und sich danach auf Psychopharmakologie spezialisiert; der Therapeut durchlief eine psychotherapeutische Fachausbildung, mit vorangestelltem Propädeutikum (Einführung) und zwar in den meisten Fällen als Aufpfropfung eines vom Ministerium anerkannten Quellenberufes (hier gibt es eine Liste an Berufen die als Quellenberuf für die Psychotherapie tauglich sind).Neben den Unterschieden die Ausbildungswege betreffend, gibt es natürlich auch Unterschiede in ihrer Tätigkeit und Ausrichtung. Vorab soll gesagt sein, dass eine Zusammenarbeit dieser drei hier genannten Berufsgruppen immer gewünscht ist, sodass sich ihre Spezialgebiete gegenseitig ergänzen und somit präzises Identifizieren von Problemstellungen und heilkräftige therapeutische Effekte erzielt werden können.Das Hauptgebiet des (klinischen- und Gesundheits-) Psychologen ist es zu diagnostizieren. Dafür verwendet er neben psychologischen Gesprächen diverse Fragebögen und ggf. auch Testungen am Computer.Der Facharzt (Psychiater) hat als Arzt ein Auge auf die medikamentöse Einstellung und Adaptierung derselben, nach den momentanen Bedürfnisse und Beschwerden des Patienten. Medikamente sollten wenn, dann immer als Begleitung zur fortlaufenden Psychotherapie sein.Und zu guter Letzt: der Psychotherapeut - seine Aufgabe ist es sich in einen therapeutischen Prozess mit dem Klienten/ Patienten einzulassen, um die psychisch bedingten Problemstellungen gemeinsam mit dem Klienten zu erarbeiten. Psychotherapie bildet in den aller meisten Fällen die Hauptachse für den mentalen Genesungsprozess. Dennoch ist die Zusammenarbeit mit den benachbarten Disziplinen oft unerlässlich.

4. GIBT ES IN DER PRAXIS VOLLFINANZIERTE KASSAPLÄTZE?

Leider nicht. Es sind ausschließlich Teilrefundierungen möglich. Weitere Infos finden Sie hier (ganz unten) bzw. wenden Sie sich an den österreichischen Verband für Psychotherapie oder an die Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung.


Möglichkeiten zur kostengünstigeren Psychotherapieplätzen finden Sie auch hier:

https://www.iwik.at/

https://www.bereitschaftsdienst.at/

https://pt-ambulanz.at/

https://ambulanz.sfu.ac.at/de/

5. WIE BEKOMME ICH DEN KRANKENKASSA-ZUSCHUSS?

Um die Teilrefundierung von den Krankenkassen zu erhalten, muss eine krankheitswertige psychische Störung nachgewiesen/ diagnostiziert werden, die eine psychotherapeutische Behandlung notwendig macht.

Nach dem Erstgespräch brauchen Sie eine Bestätigung vom Arzt, die Sie gemeinsam mit der von mir ausgehändigten Honorarnote und dem Einzahlungsnachweis an die Krankenkasse senden oder hinbringen.

Bis vor der 10. psychotherapeutischen Einheit werden wir gemeinsam einen Antrag auf die Bezuschussung weiterer Einheiten ausfüllen. Diesen Antrag senden Sie bis zur 11. Einheit an ihre Krankenkasse. Mit zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit muss gerechnet werden.

Der Kostenzuschuss wird in der Regel für die nächste 25-50 Stunden genehmigt.